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#Bremen #Kraftwerk #Farge, der #Dreck darf in die #Weser, wo landen die #Gewinne? Bremen Kraftwerk Farge #Abwasser – Genehmigung

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der #Dreck darf in die #Weser,

wo landen die #Gewinne?

Bremen Kraftwerk Farge Abwasser – Genehmigung

 

 

Der Senator für Frauen, Gesundheit,

Jugend, Soziales und Umweltschutz

Bereich Umweltschutz und Frauen

genehmigt:

Erlaubnis-Nr.: II / 47 / 1998, Bremen, 19.Juni 1998

Das Kohlekraftwerk Farge erhält die Erlaubnis Wasser aus der Weser in einer Menge von 50.000 m³/h bzw. 385.440.000 m³/a zu entnehmen und als

  1.  
    1. Kühlwasser

    2. Abwasser aus der Abwasserbehandlungsanlage Rauchgasentschwefelung (REA)

    3. Abwasser aus dem Neutralisationsbecken, dem Kohleplatz, der Kondensatentsalzung, dem Aschebecken und der Gebäudeentwässerung über die Betriebsabwasseraufbereitungsanlage

    4. Abwasser aus sonstigen Stellen bei der Dampferzeugung

    5. Niederschlagswasser, von den Parkflächen, von den Dachflächen, von allen befestigten Flächen, vom Ammoniaklager -Slopbehälter

    6. Rückspülwasser, das bei den Rechenanlagen anfällt,

    7. Sonstige Abwässer

nach Analyse durch Selbstüberwachungn die Weser eizuleiten?

Nachtrag zur wasserrechtlichen Erlaubnis Nr.: II / 47 / 1998 (N1), 24.11.1998

Die wasserrechtliche Erlaubnis wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

I. Nr.: 1.1 erhält folgende Fassung:

1.1 Wasser aus der Weser in einer Menge von 50.000 m³/h bzw. 370.000.000 m³/a über ein

Entnahmebauwerk (EBW) bei Strom-Km 25,77 r. U. (Nr. 6696 der topographischen Karte M 1 : 2.500, Rechtswert: 3467,600, Hochwert: 5896,695) für Kühl- und Prozeßzwecke

1.4 Abwasser aus dem Neutralisationsbecken, dem Kohleplatz, der Kondensatentsalzung, dem Aschebecken, der Gebäudeentwässerung und aus der Reinigung von Wärmetauschern über

die Betriebsabwasseraufbereitungsanlage (BAA), Nr.: 6696 der topographischen Karte M 1 : 2.500, Rechtswert: 3467,780, Hochwert: 5896,750, Probenahmestelle 12) in einer Menge

von 5.000 m³/a (Jahresschmutzwasservolumenstrom) im Normalfall, von 20.000 m³/a

(Jahresschmutzwasservolumenstrom) bei Revisionen oder sonstigen längeren Kraftwerksstillständen.

Im übrigen bleibt die Erlaubnis unverändert.

Nachtrag zur wasserrechtlichen Erlaubnis Nr.: II / 47 / 1998 (N2), 15.04.2005

Entnahme von Wasser aus der „Weser“ für Kühl- und Prozesszwecke und Wiedereinleitung;

Einleitung von Ab- und Niederschlagswasser auf dem Kraftwerks-Gelände in Bremen-Blumenthal (Farge), Berner Fährweg 2

Mit Schreiben vom 24. Juni 2004 hat die Erlaubnisinhaberin den Antrag gestellt, die Anforderung an die Einleitungstemperatur auf 32° C zu erhöhen.

Diesem Antrag wurde unter den in diesem Nachtrag genannten Beschränkungen und Anforderungen entsprochen.

Quellen:

http://194.95.255.170/buisy/scripts/buisy.asp?Doc=Wa+Abwasser+Erlaubnisse

http://194.95.255.170/buisy/wasser/abwasser/PREAG98.pdf

http://194.95.255.170/buisy/wasser/abwasser/EON_N1.pdf

http://194.95.255.170/buisy/wasser/abwasser/E-ON%20Kraftwerk%20Farge_N2.pdf

 

Quelle: Throwww – The Simplest Blogging Platform

March 17, 2013 Posted by | Bremen | Leave a comment